Tollwut

Die Tollwut wird durch ein Lyssavirus hervorgerufen. Das wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden und die Übertragung erfolgt durch den Biss tollwutkranker Tiere. An der Infektionsstelle vermehrt sich das Virus und wandert entlang der Nervenbahnen ins Gehirn. Erkrankte Tiere durchlaufen meist drei mehr oder weniger ausgeprägte Stadien: von Wesensveränderungen, Speicheln und Schluckbeschwerden über Unruhe, Speichelfluß und Aggressivität bis hin zu Muskellähmungen, Koma und Tod. Die Erkrankung endet nach Ausbruch immer tödlich. Die Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und gilt als eine der gefährlichsten Zoonosen, da sie eine ernorme Gefährdung für den Menschen darstellt. Eine Behandlung bei erkrankten und verdächtigen Tieren ist gesetzlich verboten. Schon bei Verdacht auf Tollwut kann die Tötung ungeimpfter Tiere behördlich angeordnet werden.
Katzen können ab der 8. Lebenswoche geimpft werden. Um gemäß der Tollwutverordnung als geschützt anerkannt zu werden, muss der Welpe bei Impfung jedoch mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung muss mindestens 30 Tage, höchstens jedoch 1 Jahr zurückliegen.